Diskussionsgrundlagen zu einer möglichen Änderung der PO Schweiß

Derzeit gibt es in unserer PO zwei Möglichkeiten, um den Hund auf Schweiß zu prüfen:

1) Nach §8 Schweißprüfung (SP):

  • Fährtenlänge 800m
  • Stehzeit min. 20 Stunden

2) Nach §9 Gebrauchsprüfung (GP) im zeitlichen Rahmen dieser Prüfung:

  • Fährtenlänge 600m
  • Stehzeit nicht festgeschrieben!!

Bei der GP sind folgende Schweißprüfungen zugelassen und werden entsprechend benotet:

VSwP/VFSP
1000m
SP
800m
GP
600m
PreisePunktzahl (AP)Punktzahl (AP)Punktzahl (AP)
1. Preis877
2. Preis654
3. Preis321

Diskussionsgrundlage Nr.1:
Die GP ist eine Meisterprüfung! Aus diesem Grund sollte sie sich von den gemeinen Prüfungsordnungen (Brauchbarkeit) der einzelnen Länder absetzen.
In den meisten Bundesländern erzielt man die Brauchbarkeit „Schweiß“ mit einer bestanden/nicht bestanden-Prüfung über 600m Länge und Stehzeit min. „über Nacht“!
Dieselbe Länge und Stehzeit reicht in unserer PO zur GP!!!

Vorschlag:
Die PO ändern nach Grundlage der VSwP/VFSP

Vorteile:

  • Bei Bestehen dieser Prüfung erhält man automatisch die BP in allen Bundesländern
  • Darüber hinaus kann man sich als HF als amtlich anerkannter Nachsuchenführer anerkennen lassen (je nach Bundesland sind noch Praxisleistungen z.B. 10 erfolgreiche Nachsuchen etc. nachzuweisen
  • Verbandsrichter können mit Bestehen dieser Prüfung als „Schweißrichter“ anerkannt werden
  • Der ganze Wirrwarr mit verschiedenen Längen und den dazugehörigen AP hätte ein Ende

Nachteile:

  • Die Fährtenlänge erhöht sich um 200 bzw. 400m

Zu letzterem:

  • Es gibt kaum einen Hund, der auf den letzten Metern noch durchfällt. Einmal auf den ersten hunderten Metern „angesogen“ geht es i.d.R. ohne Probleme bis zum Fährtenende!

Der Deutsche Brackenverein hat seine PO gemäß den Vorgaben des JGHV angeglichen, aber folgende Ausnahmen festgeschrieben:

  • Das Mindestalter kann auf weniger als 24 Monate gesenkt werden
  • Es können vereinseigene Richter, die nicht als VSw-Richter anerkannt sind, eingesetzt werden.

Darüber wollen wir mit euch in der Mitgliederversammlung am 02.10.2021 diskutieren.

Jens Barkmann
Vorsitzender RG-Nord